Jahrgangsvertretungen

Jahrgangsvertretungen

Die Jahrgangsvertretung (bestehend aus einer Jahrgangsvertreterin oder Jahrgangsvertreter, sowie einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter) vertritt den gesamten Jahrgang bei Problemen, Anliegen, Ideen und Initiativen, sodass diese in den zuständigen Gremien, im Gespräch z.B. mit der Studiengangsleitung angesprochen bzw. umgesetzt und realisiert werden.

Die Jahrgangsvertretung hat kein eigenes Budget, kann aber Ideen, Projekte und Veranstaltungen in Absprache mit der zuständigen Studienvertretung realisieren. Nimm einfach Kontakt mit deiner Studienvertretung auf!

Die Wahlen sind von der Studiengangsleitung oder einer von ihr ernannten Person zu planen, auszuschreiben und durchzuführen. Oft wird die Studienadministration damit beauftragt. Die Jahrgangsvertretung wird am Anfang des Studiums direkt in deinem Jahrgang gewählt. Somit sind diese die direktesten Ansprechpersonen bei Problemen innerhalb eines Jahrgangs. Deine Jahrgangsvertretung steht idealerweise in engen Kontakt mit der Studienvertretung und der Hochschulvertretung.

Als Teil der Jahrgangsvertretung vertrittst du deinen Jahrgang bei der ständigen Qualitätsverbesserung der Studienprogramme, insbesondere bei der Gestaltung von Qualitätszirkeln und ähnlichen qualitätssichernden Maßnahmen. Weiters stehen dir durch die Prüfungsordnung bestimmte Befugnisse zu.

Vorteile als Jahrgangsvertreterin oder Jahrgangsvertreter:

  • Du bist berechtigt, anstelle von Einzelprüfungen kommissionelle Prüfungen abzulegen. Die freie Wahl der Prüferinnen und Prüfer ist ab dem zweiten Prüfungsantritt zulässig.
  • Du kannst vom Erhalter der FH eine Bestätigung über Art und Umfang deiner Mitwirkung an der hochschulischen Weiterentwicklung ausstellen lassen.
  • Du hast das Recht einen Prüfungseinsichtstermin für den gesamten Jahrgang  anzusetzen.
  • Du betreibst Qualitätssicherung und machst unsere FH noch besser.